In Altbayern gehören Kirche und Wirtshaus zusammen. Diese gute Nachbarschaft hat eine jahrhundertealte Tradition. Allerdings hießen die Wirtshäuser bis ins 19. Jahrhundert meist Tafernen. In mittelalterlichen Urkunden finden wir oft noch den lateinischen Namen taberna, der dann als Taferne eingedeutscht wurde.
J. A. Schmeller schreibt in seinem Bayerischen Wörterbuch über die Taferne:
Schenke, Trinkstube, Trinkhaus.... Es übten in älteren Zeiten die Herren des Landes, Fürsten, Klöster, Edelleute und Städte allein das Recht aus, an ihre Unterthanen Wein oder Bier auszuschenken, d.h. Tafernen zu halten, die sie entweder durch eigene Diener betrieben oder anderen in Pacht gaben (1).
1. J. A. Schmeller, Bayerisches Wörterbuch, Nachdruck München 1985, Bd. I, S. 587Fast jedes Dorf in unserer Gegend hatte seine eigene Taferne, die einem Landadeligen oder einem Kloster zugehörig war.
Darüber berichtet uns ausführlich
die Beschreibung aller lanndgerichtisch und hofmarkischen Tafernen, Schenkstätten, Bierwirthe und Bräuhäuser in den vier Rentämtern Ob- und Niedern Bairens aus dem Jahre 1580 (*2).
Ambt vor dem Hardt:
Wisslsing: 1 tafern, framen Haimeran Rotthafftens von Aholming seligen ingedenkhen hinderlassnen mittib zugehörig
Roffenstorf (Raffelsdorf): 1 tafern, von Dachsberg zu Aschpach
Kirchdorf: 1 tafern, Joheln von Fränckhing zu Adldorf zugehörig
Pennczling: 1 tafern, herrn von Maxlrain zu Aholming zugethan; allda wirdt nur praunpier ausgeschenkht
Otthmaring: 1 tafern und 1 preuhauß, ist Hannsen Starczhauser underworffen
Alichen (Aicha): 1 tafern, dem herrn praelaten zu Nidernaltach zugethan
Neissling (Neusling): 1 tafern, Hanns Albrechten von Preising zugehörig
Lanngen Iserhofen: 1 tafern, obgemelten Hanns Albrechten von Preising zugethan; schenkt nur Pier
Mosz (Moos): 1 tafern und 1 preuhaus, vilgemellten Hanns Albrechten von Preising unnderworffen
Rambstorf: 1 tafern, Geizen Koder zugehörig
Nidernpöring: 1 tafern und 1 preuhaus, Christoff Bernharden von Geibolstorf daselben zugethan
Puechofen: 1 tafern
Hardorf: 1 tafern
diese 2 tafernen (Puechofen und Hardorf) sein ohn mitl (=unmittelbar) dem fürstlichen landgericht Osterhofen unnderworffen
Aholming: 1 hoftafern, gehört mit dem aigenthumb den innhabern Aholming
mer allda ist 1 pierwirth; hat gerechtigkhait von Michaeli (29.09) bis Georgy (23.04) pier auszuschenken; sunnsten annderer zeit würdet durch obgedachte fraw Notthaftin das pier bey dem keller ausgeben und verkhaufft.
Übrigens der älteste Hinweis auf eine Taferne aus unserer Gegend findet sich im Urbar (Grundbuch) des Abtes Hermann von Niederalteich, das im Jahre 1249 angelegt wurde. Dort heißt es von Buchhofen:
desgleichen müssen von der Taferne gereicht werden 10 Muth Hafer und 2 Schweine... (lat. Originaltext: item de taberna dari debent X modios avene et duo porci ...) (*3)
(*2) BayHStA, Staatsverwaltung Nr. 1853, fol. 130 ff.(*3) BayHStA, KI Niederalteich Nr. 39, fol. V versoGanz so alt wie die erste Nennung der Buchhofener Taferne ist der erste urkundliche Nachweis für unsere Ortstaferne nicht, dafür ist der Anlass um so ungewöhnlicher. Es ist keine der auch üblichen Wirtshausraufereien gewesen, die es schon immer gegeben hat, sondern schlichtweg ein Mord, der im Jahre 1426 in der Ottmaringer Taferne verübt wurde. Diese Untat hat aber nicht nur die Dorfbewohner aufgeschreckt, der Fall ging sogar bis an die höchste Instanz zum herzoglichen Richter nach Straubing. Dieser allein konnte `die drei Fälle, die zum Tode führen,` nämlich Diebstahl, Totschlag und Notzucht, aburteilen (*4).
Vom Prozess selber liegen keine Akten vor, wohl aber hat der Rentmeister von Straubing über die enstandenen Kosten akribisch Buch geführt und diese Abrechnung vermittelt uns einen aufschlußreichen Einblick in das Geschehen um diesen Mord (*5).
TEXT RECHTS:
Die Überführung der Delinquenten nach Straubing: Preitzl, der Amtmann von Hengersberg, brachte die zwei Missetäter nach Straubing. Für die Verzehrkosten berechnete er 3 Schilling und 2 Pfennige, insgesamt also 92 Pfennige.
Die Hinrichtung der Missetäter: Am Donnerstag vor Peter und Paul hat man hier zu Straubing zwei Männer hingerichtet, die einen Kaufmann bei Nacht in der Taferne zu Ottmaring ermordert haben.
Dann listet der Rentmeister die einzelnen Kosten auf: Der Scherge (Gerichtsdiener) erhält 1/2 Pfund Pfennige (=120 Pfennige). Den zwei Vorsprechern werden 3 Schilling und 10 Pfennige (=100 Pfennige) bezahlt. Der Vermerk `um zwei Räder 24 Pfennig` zeigt, dass die zwei Deliquenten gerädert wurden. Diese Art der Hinrichtung war die grausamste und qualvollste Todesstrafe, die vor allem gegen Raubmörder ausgesprochen wurde (*6).
Einem, der seine Rösser zum Schlaipfen (die Delinquenten wurden vermutlich schon auf den Rädern zur Hinrichtung `geschlaipft`) geliehen hat, zahlt der Rentmeister 3 Pfennige. Die Knechte des Richters bekommen 48 Pfennige. Den größten Betrag mit 6 Schilling (= 180 Pfennige) erhält verständlicher Weise der Züchtiger (Scharfrichter). Insgesamt (`facit alles`) gibt der Rentmeister 1 Pfund, 7 Schillinge und 25 Pfennige aus.
Die Gefängniskosten für den Inhaber der Taferne:
Auch der Inhaber der Ottmaringer Taferne kam nicht ungeschoren davon. Der Rentmeister ließ ihn festnehmen und in den Gefängnisturm einsperren. Über seine Bestrafung erfahren wir zwar nichts, aber über die Kosten seiner Inhaftierung:
Item als Hans von Degenberg ... den Ott Resch wegen des Mordes, der in seiner Taferne verübt wurde, fangen ließ, bestellte er einen Knecht, der den Resch im Turm bewachte und ihm das Essen brachte.
Für diesen Dienste erhielt der Knecht als Lohn 180 Pfennige.
Wahrscheinlich hat er Trost im Wein gesucht, weil der Rentmeister 1 Pfund Pfennige (=240 Pfennige) für Wein ausgegeben hat, den der Resch in seiner Gefangenschaft getrunken hat. Der Resch muss also einige Zeit eingessen sein. Bei dem Ott Resch muss es sich um einen Verwandten des damaligen Ortsadeligen Peter Resch gehandelt haben.
Um die aufgeführten Kosten besser verstehen und einordnen zu können, noch einige Hinweise zur Kaufkraft des Geldes: meistens wurde mit dem `Regensburger Pfennig` gerechnet. Geprägt wurde aber nur der Pfennig. Der Schilling und das Pfund waren nur Rechnungseinheiten: 1 Schilling ergab 30 Pfennige und ein Pfund 240 Pfennige. Als Taglohn für einen Zimmermeister zahlte der Rentmeister um die damalige Zeit 11 Pfennige, für einen Maurermeister 10 Pfennige, für einen Maurergesellen 8 Pfennige und für einen Tagwerker 4 Pfennige (*7).
Im Jahre 1507 erließ die Ottmaringer Grundherrschaft - vertreten durch den Hanns von Paulstorff als Probst des Klosters Obermünster in Regensburg und durch den Ortsadeligen Peter Resch als Kämmerer von Obermünster - eine `holczordtnung`. In dieser Holzordnung wird u.a. genau festgelegt wieviel `fueder holcz` der einzelne Hof `maissn` darf. Dabei finden wir folgende Textstelle:
desgleichen wollen sie mit der tafern auch zimlich und mitlendig hallten, und mas zu einem hoff gelegt wirdet, sol auch zu der tafern sovil gelegt werden. (*8)
Dies bedeutet also, die Taferne soll genauso viel Holz erhalten wie ein ganzer Hof. Eigentlich müsste es heißen: `zu unserer tafern`, denn die Taferne gehörte, wie wir schon oben gesehen haben und wie wir auch in den nachfolgenden Quellen finden werden, dem jeweiligen Ortsadeligen.
(*8) BayHSta, KL Regensburg Obermünster 125Auf die Edlen von Resch folgten durch Einheirat die Starzhauser, die mehr als 200 Jahre die Hofmark Ottmaring und damit auch die Taferne als Grundherren innehatten.
So finden wir auch rund 50 Jahre später folgenden Hinweis:
Ottmaring, in diesem Dorf ist ein Edelmannssitz, welcher Anna Starzhauserin zugehört, mehr die Taferne daselbst, drei Höfe, die Schmiede, das Bad mit samt vier Sölden (Ottmaring, inn disem dorff ist ain edlmans siczt, welche Anna Starczhauserin zuegehört, mer di tafern daselbst, dren höf, die schmidtn, das padt mitsambt vier sölden)(*9).
Im Jahre 1580 wird dann, wie wir oben bereits gelesen haben, ein Hans Starzhauser als Grundherr der Tafern genannt:
`Otthmaring, 1 tafern und 1 prewhauß, ist Hannsen Starczhauser underworffen(*10).`
(*9) BayHStA, Kurbayern Geheimes Landesarchif 1148, fol. 340(*10) BayHStA, Staatsverwaltung Nr. 1853, fol. 130 ff.Der Hofmarkswirt hatte auf seiner Taferne nur das Leibrecht, nicht das Erbrecht: nach dem Ableben eines `Leibrechters` vergibt der Grundherr in unserem Fall die Taferne wieder neu.
Einen Hinweis auf das Leibrecht finden wir im Jahre 1689:
Mathias Ordtner, hofmarchswürth hat auf der tafehrn leibgeding mit aller gerechtigkheit, sonst obiger herrschafft (= den Freiherren von Starzhausen) underwürffig; darben aber nicht zu pauen, sondern bloßes ehafftrecht (*11)
So wechseln dann die Wirte sehr oft, wie wir aus den Archivunterlagen entnehmen können. Aus der Vielzahl sei der `Wolf Puebestinger` herausgegriffen, denn sein Streitfall erregte nicht nur Ärgernis in der Ottmaringer Hofmark, er ging sogar bis an die Regierung in Landshut.
(*11) BayHStA, Kurbayern Geheimes Landesarchif 1152, fol. 502 r und 502 vDie Streitakten aus dem Staatsarchiv Landshut berichten uns ausführlich über diesen Fall (*12). Der Tafernwirt Wolf Puebestinger wollte hoch hinaus. So hielt er vier Rösser wie ein Hofbauer mit einem ganzen Hof oder wie der Kammerbauer. Das hätten die Dorfbewohner noch geduldet, `obwohl eine Taferne in Ottmaring ... niemals mehr baut als in jedem Feld`- die Feldflur war gemäß der Dreifelderwirtschaft in drei Felder geteilt - `drei Äckerl, so wie ein Söldner sie hat. Konsequenterweise führt ein Tafernenwirth nicht mehr als ein oder zwei Rindl, geschweige denn ein viel weniger vier Rösser.`
Besonders erbost waren die Holzrechter, wenn der Puebestinger seine `müßigen Rösser` im Sommer und vor allem in der Erntezeit im Königsholz weiden ließ, was man damals `Blumbesuch` nannte, während die Bauern gerade in dieser Zeit mit ihren Rössern harte Arbeit zu verrichten hatten. Darüber und über die `bekannt zänkische Art des Puebestingers` beklagte sich die Obermünsterische Grundherrschaft im Namen ihrer Untertanen bei der kurfürstlichen Regierung in Landshut.
Es blieb auch nicht aus, dass der Kammerbauer Hans Eggl als Dorfmeister dem Puebestinger im September 1670 ein Ross pfändete und 14 Tage lang in seinem Stall hielt, bis es der Obermünsterische Richter zu sich nach Vilshofen bringen ließ.
Über 2 Jahre zoch sich der Streit hin. Die kurfürstliche Regierung entscheidet dann am 3. September 1672, dass sich der Puebestinger `fürtershin des Blumbesuchs zu enthalten habe`, außer er kann eine Berechtigung nachweisen. Gegen eine Kaution soll ihm aber das `aufgepfandte Ross` zurückgegeben werden. Aber auch Ende Dezember ist ihm das Ross noch nicht ausgehändigt worden.
Entnervt gibt er auf, er verkaut seine Leibrechtstaferne und zieht nach Osterhofen. So finden wir unter dem 13. Februar 1673 den Vermerk:
`Wolf Puebestinger Starzhauserische gemester Würth zu Ottmaring, jetzt Burger und Gastgeb zu Osterhofen.`
(*12) StA Landshut, A 5996Obwohl auch im Mittelalter bereits Bier gebraut wurde, ist bis zum Beginn der Neuzeit in Altbayern mehr Wein als Bier getrunken worden.
So schildert der erste bayerische Geschichtsschreiber Johannes Turmair, besser noch als Aventinus bekannt, das Leben auf dem Land: `... der gemain man ... gibt sich auf den ackerpau und das viech ... tuet sunst, was er will, sitzt tag und nacht bei dem wein ...` (*13) Und bereits eingangs haben wir von Ott Resch, dem Inhaber der Ottmaringer Taferne erfahren, dass er in der Gefangenschaft Wein im Gegenwert von 1 Pfund Regensburger Pfennige getrunken hat.
Im Schlossarchiv von Moos finden wir für das Jahr 1520 folgenden Eintrag: `der wirth ist schuldig allen underthanen (des Herrn von Preising) das stifftmall ... mit guettem essen und guettem wein ze geben ...` (*14)
Zu Beginn des 16. Jahrhunderts ändern sich aber die Trinkgewohnheiten: der Weinkonsum geht zurück und der Bierverbrauch nimmt zu. Gefördert wird dies durch die Reinheitsgebote der bayerischen Herzöge. Im Jahre 1493 erläßt Herzog Georg der Reiche von Landshut umd im Jahr 1516 herzog Wilhelm IV. für das gesamte Herzogtum ein Reinheitsgebot:
wie das pier summer und wintter aufmm lannd soll geschennckt geprauen werden ... wir wöllen auch sonderlichen, das füran ... zu keinem pier merer stuckh dann allain gersten, hopfen und wasser genommen und gepraucht sölle werden (*15)
Übrigens: dieses Reinheitsgebot des Herzog Wilhelms IV. hat bis heute seine Gültigkeit. Auf vielen Etiketten lesen wir: `gebraut nach dem Reinheitsgebot von 1516.`. Dies sollte für alle gelten - auch für die Schlossbrauerei in Moos, die bekanntermaßen dem Geschmack nach, Nudelsuppe beigeben. Wer diesen Spaß gefunden hat, soll sich beim Webmaster eine Belohnung abholen.
(*15) A. Jehle, Das Bier in Bayern, Geschichtsbilder aus dem bayerischen Brauwesen, Bd. 1, München 1948Gebraut wurde nur das braune Bier, weil das Grünmalz mit einer Temperatur von über 100°C abgedarrt wurde und so eine dunkle Farbe erhielt. Helles Bier gibt es erst seit 100 Jahren, seit das Grünmalz mit 80°C abgedarrt werden kann. Wie im Reinheitsgebot festgelegt, durfte zur Malzbereitung nur Gerste verwendet werden. Nur der Herzog bzw. der Kurfürst hatte das Privileg auch Weizen zu vermälzen und Weißbier zu brauen.
Gebraut wurde nur von Michaeli bis Georgi und zwar in den ersten Monaten das Winterbier, im Frühjahr dann das Sommerbier, auch Märzenbier genannt, weil es vornehmlich im März gesotten wurde. Damit das Märzenbier auch in den warmen Sommermonaten nicht sauer wurde, wurde es stärker eingebraut. So hat auch noch das Märzenbier einen höheren Gehalt an Stammwürze als das gewöhnliche Bier. Unbedingt notwendig war es zudem, das Sommerbier kühl zu lagern. Sicherlich dienten die tiefen und weitläufigen Keller im jetzigen Dorfhaus zur Lagerung des Sommerbieres.
Die Biersteuer, ganz allgemein als Bierpfennig benannt, war eine wichtige Einnahmequelle für die fürstliche Hofkammer. Das Bier wurde aber unterschiedlich besteuert. Es gab einmal den befreiten und dann den unbefreiten Haustrunk. Der befreite Haustrunk war steuerfrei. Für den unbefreiten Haustrunk mussten dagegen etwa 3,5 Pfennige und für das übrige Bier, das den Hauptanteil ausmachte, 4 Pfennige an die Rentkammer abgeführt werden.
Dies machte etwa 35-40% des festgelegten Bierpreises aus. Denn im 18. Jahrhundert wurde nicht nur die Biersteuer, sondern sogar der Bierpreis für das ganze Kurfürstentum einheitlich festgelegt. Allerdings sollte das Bier auf dem Land um 1 Pfennig billiger sein als in den Städten München, Landshut oder Straubing.
Zu dieser Zeit kostete die bayerische Mass, auch Schenkmass genannt - sie war mit 1,069 Liter etwas größer als die heutige Mass - beim Winterbier etwa 10 bis 11 Pfennige und beim Sommerbier 11 bis 12 Pfennige.
Zum besseren Verständnis: ein Tagwerker verdiente um diese Zeit im Bräuhaus zu Moos 8 Kreuzer(=32 Pfennige) am Tag und ein Bräuknecht 16 Kreuzer (=64 Pfennige). Das ergibt beim Tagwerker den Gegenwert von etwa 4 Mass und beim Bräuknecht 8 Mass pro Tag.
Im Jahre 1723 mussten alle geistlichen und adeligen Bräuhäuser beim zuständigen Rentamt ihre Unterlagen beginnend von der Braugerechtigkeit (Braukonzession) über den Bierausstoß bis zum befreiten und unbefreiten Haustrunk vorlegen. Anhand dieser Unterlagen legte das Rentmeisteramt die jährliche Biersteuer fest (*16).
Das größte Brauhaus in unserer Gegend gehörte dem Grafen Franz Ferdinand von Preising zu Moos: dort wurden jährlich 1903 Münchener Eimer Bier gesotten. Umgerechnet sind dies 1220 Hektoliter (1 Eimer = 60 bayerische Mass = 64,14 Liter). In Aholming wurden 1155 Eimer (=740hl), in Niederpöring 978 (*627 hl) und in Ramsdorf 99 Eimer (=63 hl) gebraut
(*16) BayHStA, Kurbayern Geh. Landesarchiv 1529Der Bierausstoß: Mit 572 Eimern oder 367 Hektolitern gehörte das Preuhaus Ottmering zu den kleinen Sudstätten in unserer Gegend. Als Besitzer wird der Sebastian Ferdinand Baron von Starzhausen genannt.
Bei dem Ortstermin in Landshut hatte der Starzhauserische Vewalter Johann Peter Zehlfinger jedoch ein Problem: er konnte zwar den Nachweis über die Anzahl der jährlichen Pierpunden (= Sude) erbringen und ebenso über den befreiten und unbefreiten Haustrunk, die Braukonzession war aber nicht auffindbar - im Originaltext: `die Preuconcession sene er nit findig gewesen`. Der Schreiber des Rentamtes vermerkt aber zu Gunsten der Starzhauser:
`entzwischen seye es ein bekannt altes Preuhaus, das unzweiflich in der Preumatricul zu finden seyn werde.`
Dabei können wir dem Starzhauser Hilfe leisten, denn in der eingangs erwähnten `Beschreibung aller lanndgerichtisch- und hofmarkischen Tafernen, Schenkstätten, Bierwirthe und Bräuhäuser` ... aus dem `einer Tafern und eines Bräuhauses` bereits genannt.
Dieser Hans Starzhauser führte auch einen Prozess mit dem Pfleggericht Osterhofen über die Rechtsaufsicht.
Hier ein kurzer Auszug:
Ottmaring, die Starzhauserischen erben betreffend: haben zu Ottmaring ain schloss und herrn siz ... und derbei folgend ainschichtige gütter, als ein hofftafehrn, praunes preuhaus, 2 pauernhöff, 10 söldten...
Wie dann ernant hiesies gericht (=Pfleggericht Osterhofen) mit gedachtn Hansen Starzhausen seelig des alda verhandten suedhaus halben mit der obrigkeit strittig und gemest dieser strütt vermög bei gericht habent fürstlichen recess, den 7 November anno 86 (=1586), entschaid, also das besagt gericht die obrigkeit bei dism duedhaus allerdings erkennt worden (*17)
(*17) BayHStA, KL Regensburg Obermünster 125Die Angaben des Starhauserischen Verwalters werden von der kurfürstlichen Rentkammer genau überprüft und korrigiert. Von den 572 Eimern, die insgsesamt gebraut werden, werden 52 Eimer (=rd. 9%) als befreiter und 98 Eimer (=rd. 17%) als unbefreiter Haustrunk angesetzt. Für letzteren müssen 87 Gulden und 30 Kreuzer Steuer entrichtet werden. Für die restlichen 422 Eimer berechnet die Rentkammer 437 Gulden, 4 Kreuzer und 2 Heller. Insgesamt führen die Starzhauser 524 Gulden, 34 Kreuzer und 2 Heller an Biersteuer ab. Setzt man den Verkaufswert des gesamten Bierausstoßes von 572 Eimern (=34320 Schankmass) mit 1430 Gulden an, so beträgt die Biersteuer rund 37% und wenn man den befreiten Haustrunk weglässt, sogar 40%.
Sicherlich war für das Biersieden immer ein Braumeister zuständig. Einen davon kennen wir sogar mit seinem Namen: es ist der Mathias Ordtner. Einmal ist er in den Urkunden vom Königsholz aufgeführt, als er zum Holzhüter bestellt wird:
`anno 1691, den 6. october wird Mathias Ordtner, bräumeister und Starzhauser würth zu Otmaring von der gmain für einen holzhüter aufgeworffen (=bestellt)(*18)`
(*18) BayHStA, Landshuter Abgabe 1982, KL Regensburg Obermünster A4, Nr. 97Mit Johann Reichhard Wenzeslaus Reichsfreiherr von Starzhausen, der am 19. März 1764 starb, erlosch der männliche Stamm der Starzhauser. Seine Erben verkauften 1778 die Hofmark Ottmaring an Josef Ignaz Freyherr von Leyden, der `churfürstlich Commitialgesandter in Regenspurg und Haubtpfleger zu Osterhofen` war (*19). Der Freiherr von Leyden wiederum veräussert diese Hofmark am 12. April 1784 an die `verwittibte Kurfürstin Maria Anna Sophia mit allen Zugehörungen, Bräuhaus, Hofbau, den einschichtigen Unterthannen, Wies- und Holzgründen, dann allen Gutsnutzungen und Bürden...` (*20).
Wie Pfarrer Klämpfl in seinem Büchlein über den ehemaligen Schweinach und Quinzingau berichtet, `wurden einige Tagwerk von den Schlossgründen zum Bräuhause gegeben, das Bräurecht aber eingezogen. Das Bräuhaus sammt den beigegebenen Gründen kaufte sodann der damalige Wirth Wilhelm Karl zu Ottmaring, schuf es in ein Wirtshaus um und demolirte (= er riss ab) sein kleines Wirthshaus, das nächst dem Bräuhause stand`.(*21).
Übrigens erwarb der Wirt Wilhelm Karl im Jahre 1799, als das Königsholz unter die Holzrechter aufgeteilt wurde, von der `Gmain` diejenigen drei Äcker, die der Holzaufseher als Entschädigung für seine Arbeit nutzen durfte. Mit dem Kaufpreis von 750 Gulden wurden die Kosten, die bei der Holzaufteilung (`Strüts- und Abtheilungskosten`) entstanden sind, bezahlt (*22).
Wie zu Zeiten der Starzhauser wechselte das Dorfgasthaus oft seinen Besitzer. Auf die Familie karl folgte die Familie Neissendorfer.
Nach dem Steuerkataster von 1810 hält der Paul Neissendorfer einen 1/4 und 1/8, also einen 3/8 Hof sowie die reale Wirths- und Metzgergerechtigkeit mit einem Schätzwert von 2600 Gulden.
Laut Inkammerirungslibell vom April 1833, das die grundherrlichen Renten an Geld und Naturalien festhält, besitzt zu dieser Zeit der Wirt Philipp Neissendorfer eine `reale Tafern` samt einem 3/8 Gut, das er am 11. März 1825 von seinem Vater Paul übernommen hat. Dieses ist auf 3540 Gulden taxiert und der Neissendorfer muss dafür an seine (Damenstiftische) Grundherrschaft 49 Gulden, 47 Kreuzer und 2 Heller `gutsherrliche Reichnisse` abführen. Außerdem ist er noch 6 gemessene Scheiterfuhren mit einem Wert von 4 Gulden 48 Kreuzern schuldig (*23).
Der Urkataster aus dem Jahr 1842 weist für das Wirtsanwesen eine Fläche von 52,97 Tagwerk und wegen der Wirts- und Metzgergerechtigkeit den hohen Gutswert von 8084 Gulden aus. Im Jahre 1854 heiratet der Schlossbauernsohn Georg Brunner die Wirtstochter Korona Neissendorfer. Georg Brunner stirbt 1887 ein Jahr nach seiner Frau Korona.
Dem Georg Brunner folgen sein Sohn (verstorben 1902) und sein Enkel (verstorben 1940), die beide Xaver hießen.
Der jüngere Xaver Brunner verkauft Gasthaus und Landwirtschaft an den Makler Ambros. Dieser veräußert es weiter an den Brauereibesitzer Wolferseder aus Eichendorf. 1910 heißt der neue Besitzer Xaver Ölkofer aus Wisselsing. 1923 tauschen der Xaver Ölkofer und der Xaver Stadler ihre Höfe. Im November 1999 verkauft die Familie Stadler an die Gemeinde Ottmaring.
(*23) BayHStA, KL München St. Anna 28, Nr. 295Streng achtete die königliche Regierung auf einen geordneten Wirtshausbetrieb. So erließ sie am 12. Januar 1853 eine Wirtshausordnung, für deren Aushang der Wirt verantwortlich war. Und wir können auch annehmen, dass dieses Dekret auch im Gasthaus Neissendorfer zu Ottmaring angeschlagen war.
In den Monaten April bis September war die Polizeistunde auf 11 Uhr un in den übrigen Monaten auf 10 Uhr abens festgesetzt. `Beim Eintritte der Polizeistunde hatte der Wirth ein wohlvernehmliches Glockenzeichen zu geben...`
Recht ausführlich behandelt die Ordnung Streitigkeiten, Rauferein und Exzesse. Anscheind hat es damals recht viele Wirtshausraufereien gegeben. Glücksspiele waren grundsätzlich verboten, `ebenso alle Spiele und Wetten, welche mit den Vermögensverhältnissen der Spieler nicht im Einklang stehen.`.
Für Tanzmusik war grundsätzlich eine Genehmigung erforderlich. `Werk- und Feiertagsschüler durften weder in Wirtshäusern noch auf den dazugehörigen Kegelbahnen sich einfinden`.
Der Regierungspräsident drohte empfindliche Strafen an, wenn gegen diese Verordnung verstoßen wurde. Der Wirt wurde besonders in die Pflicht genommen: So musste er bei Überschreitung der Polizeistunde bis zu 15 Gulden Strafe bezahlen. Verbotene Spiele kosteten 50 Gulden und eine Tanzmusik ohne Erlaubnis ebenfalls bis zu 50 Gulden.
Wir können diese hohen Strafen besser verstehen, wenn wir sie mit den Dienstbotenlöhnen vergleichen. So berichtet der Steinacher Schlossbenefiziat Joseph Schlicht - allerdings etwa 20 Jahre später im Jahr 1871 - über die Löhne auf einem niederbayerischen Bauernhof `hot der Bama 75 fl (Florin-Gulden)... hot der Knet (in Ottmaring der Borgeher) 68 fl... hot der Anderknet 56 fl, hot der Dritler 40 fl, hot der Stallbua 25 fl...` (*24)
(*24) J. Schlicht, Blauweiss in Schimpf und Ehr, Lust und Leid, 3. Auflage 1991Kaum hatte der Pfarrer nach dem sonntäglichen Hochamt den Wettersegen erteilt `rumpelten die Burschen auf der Empore die Stiege herunter`. Mit diesen Worten schildert der Schriftsteller Wugg Retzer in seinem `Stier von Pocking` (*25) das sonntägliche Leben auf einem niederbayerischen Dorf. So ist es auch bei uns in Ottmaring gewesen. Und bereits einige Minuten später hörte man die ersten Kegel beim Stadlerwirt seiner Kegelbahn fallen. Die Werktags- und Feiertagsschüler hatten, wie wir eben lesen konnten, auf der Kegelbahn nichts zu suchen. Sie durften höchstens an Werktagen ihr Glück versuchen.
Nur der `Kegelbub` war geduldet, weil man ihm zum Aufstellen der Kegel braucht. Für ein Spiel bekam er meist ein Fünferl oder ein Zehnerl, je nachdem wie teuer gespielt wurde. Hat ein Spieler `abgeräumt oder einen Kranz geschoben`, erhält der Kegelbub einen Extralohn. Er muss aber einen `Juh-Schrei` ausstoßen. Trifft die Kugel den Laden nicht genau, so ist das eine `Linde oder Doike` und der Schub ist ungültig. Wenn die Kugel `anwandelt`, gilt ebenfalls der Schub nicht. Jeder Kegel hat seinen Namen: der mittlere ist der `König`, die zwei äußeren sind `der linke und der rechte Feldhüter`. Dann gibt es die vier `Fünfer`, links, rechts, vorne und hinten.
Dann gibt es besondere Schübe, die ihren eigenen Namen haben: Werden der erste Kegel, der König und der letzte geschoben, so nennt man das einen `Stier`. Geht noch links oder rechts ein Kegel mit, so ist das ein `Stier mit einem Strick`. Ein `Schusterstuhl` wird geschoben, wenn der vordere Kegel und die beiden hinteren Fünfer getroffen werden. Fallen der vordere und der hintere Fünfer, so nennt man das `Hemad-Knöpfe`.
Geben sich nach einem Spiel die Verlierer nicht geschlagen, so forder sie Revanche, die `Duple(x)` (=doppelt) heißt. Zweimalige Revanche nennt man Triple(x) (=dreifach) und dreimalige `Bierple(x)`. Letztere müsste eigentlich Quadruplex (=vierfach) heißen.
Genauso wie große Sprüche - zur Einschüchterung der Gegner - begleiten abergläubische Rituale das Kegelscheiben. Mit Bedacht wird die Kugel ausgewählt und auch ausgewechselt. Ein kräftiges `Spiatzn` in die Hand, die sich der Spieler dann an der Hose abwischt, soll die Treffsicherheit erhöhen. Gerade an heißen Sommertagen kamen die Kegelscheiber ins Schwitzen und der Durst konnte nur mit etlichen Mass Bier gelöscht werden. So ging das Kegelscheiben bis in die Nacht hinein, nur unterbrochen vom 12-Uhr-Läuten und vom Gebetläuten.
(*25) W. Retzer, Der Stier von Pocking, Süddeutscher Verlag 1971Im bäuerlichen Leben gab es früher keinen Urlaub. An Sonn- und Feiertagen hatten die Leute, wenn sie die Stallarbeit getan hatten, einige Stunden frei. Dann gab es noch die alten bayerischen Feiertage wie `Josephi` und `Maria Empfängnis` sowie die abgeschafften Feiertage wie `Michaeli, Leonhardi, Kathrein, Andree, Nikolaus, Thomas und Valentin`. Die Feiertage im Winter waren ganze, die im Sommer waren halbe Feiertage.
So brachten zusätzliche Feiertage wie ein Hochzeitsfeiertag eine willkommene Abwechslung in den dörflichen Alltag. Während die geladenen Gäste den ganzen Tag frei hatten, kamen die übrigen Dorfbewohner als `Draufgeher` am Nachmittag oder am Abend zum Mitfeiern und vor allem zum Tanzen.
Neben dem Brautpaar, den Brauteltern, dem Pfarrer, dem Brautführer und den Kranzljungfrauen waren der Hochzeitslader, bei uns der `Progroder` genannt, und die Wirtsleute die wichtigsten Personen einer Hochzeit. Der `Progroder` war der Hauptorganisator, beginnend von der Einladung der Hochzeitsgäste bis zum Danken. Die Wirtsleute mussten für das leibliche Wohl, also für gutes Essen und Trinken der Hochzeitsgäste sorgen. Die Musikanten spielten nicht nur den Hochzeitszug und während dem Mahl. Sie mussten alle Tänze beherrschen: `den Zweifachen, den Landler, den Schottischen...`
Wenn dann das Brautpaar nach Hause gespielt wurde, war für die Wirtsleute und den Progroder ein langer und anstrengender Tag zu Ende.
Für die Dorfkinder war neben dem Aufhalten des `Kammatwagens` das `Houzatbschoad`, das die Eltern von der Hochzeit mitbrachten, besonders wichtig. Am meisten freuten sie sich über Kuchen- und Tortenstücke. Nicht selten wurde auf einer Hochzeit wieder eine neue Hochzeit gestiftet.
Aber nicht nur zu Festen und freudigen Anlässen trafen und treffen sich die Dorfbewohner nach der Kirche beim Wirt. Wenn bei einer Beerdigung der Pfarrer nach dem letzten Segen für den Verstorbenen mit den Ministranten zurück in die Sakristei geht, betet die Leichenfrau noch ein letztes Vaterunser. Dann bittet sie im Namen der Angehörigen den Pfarrer, die Ministranten, die Vereine, die Verwandten und Nachbarn zum Leichenmahl ins Gasthaus. Noch vor 50 Jahren hat man zur Gremess eingeladen. Das Wort Gremess leitet sich ab von Begräbnis, früher auch `Begräbnuss` genannt (*26).
(*26) J. A. Schmeller, Bayerisches Wörterbuch, Nachdruck München 1985, Bd. I. S. 983Die letzten Kriegstage haben auch in Ottmaring ihre Spuren hinterlassen. Amerikanische Granaten zerstörten das Pfarrhaus und durch Leuchtspurmunition oder durch eine Granate brannten zwei Scheunen ab.
Aber bereits einen Monat vorher rückte die Front immer näher an unsere Heimat heran. So wurde ein deutsches Lazaret von Ybbs in Österreich nach Ottmaring verlegt. Verwundete Soldaten wurden auf verschiedenen Höfen, so beim Kammerbauer, beim Englberger und beim Schlossbauer untergebracht. In der Gaststube des Stadlerwirts wurde ein Operationssaal eingerichtet. Dort wurden nicht nur die verwundeten Soldaten sondern auch die Dorfbewohner behandelt. Einer Krankenschwester, von Granatsplittern schwer verletzt, konte durch eine schnelle Operation das Leben gerettet werden.
Munition die von den abziehenden deutschen Truppen zurückgelassen wurde, übte eine magische Anziehungskraft auf Buben aus. Zwei Buben, die mit einer Hand voll Dynamit zündelten und denen dabei eine Stichflamme Gesicht und Haare verbrannte, haben es den Ärzten im Operationssaal zu verdanken, dass ihre Brandwunden schnell verheilten und in ihren Gesichtern keine entstellenden Narben blieben. Mit der Entlassung der Soldaten wurde bald nach Kriegsende auch das Lazarett und der Operationssaal aufgelöst.
Eng verbunden mit dem Ottmaringer Gasthaus ist die Geschichte der `Freiwilligen Feuerwehr`. In der Festschrift zum 125-jährigen Gründungsfest (*27) lesen wir: `Am 24. Juni 1874 ... lädt der Bürgermeister Joseph Wasmeier zur Gründungsversammlung ins Brunnersche Gasthaus ein ....` Diese Feuerwehrchronik berichtet ausführlich über Versammlungen, Vereinsjubiläen, Bälle, Christbaumversteigerungen u.a., die immer im Brunner`schen Gasthaus und später im Gasthaus Stadler ausgerichtet wurden.
Auch die anderen Ottmaringer Vereine hatten ihre Bleibe im Gasthaus Stadler: Die Krieger- und Reservistenkameradschaft (gegr. 1909), der Schützenverein Hubertus (gegr. 1952), der TC 1980 Ottmaring, sowie der Katholische Frauenbund (gegr. 1992).
(*27) Freiwillige Feuerwehr Ottmaring, 125-jähriges Gründungsfest, 19/20 Juni 1999.